Gute alte Zeit?
Die Zeiten, dass man „einfach mal so“ eine Webseite fürs das eigene kleinen Unternehmen betreibt und dazu Google Analytics nutzt, sind leider vorbei.
Das man ein paar Inhalte bereit stellt und dann als Betreiber analysiert:
- wie viele Personen haben zugegriffen
- wie lange wurde zugegriffen
- von welchem Ort aus wurde zugegriffen
- auf welche der Unterseiten wurde zugegriffen
- mit welchem Betriebssystem wurde zugegriffen
- Mobil oder Desktop PC
war durch die Einbindung eines Analysetools keine große Sache. Die Seite bei Google Webmastertools registrieren und Code Schnipsel in der Webseite einbinden.
Und schon bekam man nach ein paar Tagen alle Antworten auf das Serverhalten der Webseitennutzer.
Nun kam die DSGVO
Die Analyse des Servverhaltens von Nutzern benötigt man natürlich immer noch. Ja und auch Google Analytics ist dazu bestens geeignet. Aber!
Jetzt bedarf es aus Sicht der DSGVO konkreter Hinweise auf der Webseite und der Zustimmung des jeweiligem Nutzers, um Google Analytics nutzen zu dürfen.
Sehr gut zusammengefasste Informationen sind hier auf der Seite von https://www.mein-datenschutzbeauftragter.de zu finden.